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Unsere AGBs.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Isensee Film GmbH (Stand 07/2018)

 

1. Allgemeines

1.1 Diese Bedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen

der Isensee Film GmbH – nachfolgend Isenseefilm genannt – und dem Kunden.

1.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende

Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten auch

dann, wenn der Kunde in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen

der Isenseefilm die vertraglich geschuldete Leistung ohne Vorbehalt annimmt. Eine

Abweichung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf einer schriftlichen

Bestätigung durch beide Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Diese

Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge und Auftragserweiterungen des

Kunden. Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen

Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichem Sondervermögen.

1.3 Änderungen dieser AGB teilt Isenseefilm dem Auftraggeber schriftlich oder per Email mit.

Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber gegenüber Isenseefilm nicht binnen

eines Monats nach Erhalt der Änderungen schriftlich widerspricht.

 

2. Angebot / Vertragsabschluss / Termine

2.1 Angebote von Isenseefilm erfolgen ausschließlich schriftlich und sind stets freibleibend.

2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (auch Erklärungen per Fax oder Email)

Auftragsbestätigung von Isenseefilm oder der Ausführung der Leistung von Seiten

Isenseefilm zustande. Nebenabreden, Zusagen und Zusicherungen bedürfen der

Schriftform.

2.3 Isenseefilm ist berechtigt, Teile der Leistung oder die gesamte Leistung durch Dritte

(Subunternehmer) erbringen zu lassen.

2.4 Vereinbarungen über eine verbindliche Leistungszeit müssen rechtzeitig erfolgen. Die

rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen, technischen und inhaltlichen

Fragen zwischen Isenseefilm und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm

obliegenden Verpflichtungen insbesondere Freigaben erfüllt hat. Der Zeitplan zur

Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird

entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende Emails werden

als ausreichend erachtet). Diese Zeitpläne werden Bestandteil dieses Vertrages.

2.5 Sofern Isenseefilm nicht rechtzeitig leisten kann, wird sie den Kunden umgehend

informieren. Haben Isenseefilm oder ihre Subunternehmer die

Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Betriebs- und

Verkehrsstörungen, Streiks, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, verlängert

sich die Leistungszeit angemessen. Kann Isenseefilm auch nach angemessener

Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch Isenseefilm berechtigt, vom

Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten.

2.6 Sollte Isenseefilm mehr als 14 Tage in Lieferverzug geraten, muss der Kunde eine Nachfrist

setzen, die mindestens weitere 14 Tage beträgt.

 

3. Leistungsänderungen

Änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistungen kann der

Kunde unter den folgenden Bedingungen verlangen:

3.1 Der Änderungswunsch gegenüber Isenseefilm hat schriftlich zu erfolgen und ist bei

vereinbarten Abnahmen nur bis zum Zeitpunkt der Abnahme möglich.

3.2 Isenseefilm wird den Änderungswunsch auf Umsetzbarkeit prüfen und dem Kunden ein

schriftliches Angebot unterbreiten, das Angaben zur Umsetzbarkeit und den damit

verbundenen Kosten nebst Änderungen des Zeitplans enthält. Dieses Angebot muss

ebenfalls wenigstens in Textform abgegeben werden.

3.3 Das Angebot von Isenseefilm muss vom Kunden schriftlich (z.B. durch übereinstimmende

Emails) angenommen werden. Isenseefilm wird während eines laufenden

Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen plan- mäßig

weiterführen, es sei denn der Kunde weist Isenseefilm schriftlich an, dass die Arbeiten bis

zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden

sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen

oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr

verwertbar wären, teilt Isenseefilm dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.

 

4. Vergütung / Preise / Zahlungsbedingungen

4.1 Die Angebotspreise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

4.2 Mehraufwendungen, die bedingt durch unrichtige Angaben des Kunden, nicht

termingerechter Freigaben des Kunden oder nicht termin- oder fachgerechter

Vorleistungen des Kunden bzw. von ihm beauftragter Dritter sowie durch Änderungs-

wünsche seitens des Kunden nach erfolgter Freigabe bzw. Teilabnahme entstehen, werden

dem Kunden nach den aktuellen Vergütungssätzen von Isenseefilm in Rechnung gestellt.

4.3 Fremdleistungen (z.B. Locationmieten, GEMA-Gebühren und

Künstlersozialversicherungsabgaben etc.) aus Aufträgen, welche Isenseefilm im Auftrag

des Kunden auf eigene Rechnung erteilt, werden mit einem prozentualen Aufschlag von 15

Prozent zzgl. Umsatzsteuer weiterberechnet.

4.4 Isenseefilm ist berechtigt – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen – dem

Kunden nach der Auftragserteilung einen Abschlag in Höhe von 40 Prozent der

Auftragssumme, sowie weitere angemessene Abschlagszahlungen in Höhe von 30 Prozent

nach Projektfortschritt und 30 Prozent nach Abnahme des Projekts in Rechnung zu stellen.

Davon unberührt ist Isenseefilm berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren

Erbringung in Rechnung zu stellen.

4.5 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, mit

Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt,

Anzahlungen werden nicht verzinst.

4.6 Bei Zahlungsverzug ist Isenseefilm berechtigt, unbeschadet weiter- gehender Ansprüche,

von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen (§288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.

Außerdem ist Isenseefilm berechtigt, nach vorheriger Fristsetzung mit

Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen

Nichterfüllung zu verlangen.

4.7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn,

die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

 

5. Verzug / Rücktritt / Kündigung

5.1 Nimmt der Kunde die Leistung/Ware trotz Fertigstellungserklärung von Isenseefilm ohne

wichtigen Grund nicht ab, so wird Isenseefilm nach Setzung einer angemessenen

Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen

Nichterfüllung verlangen.

5.2 Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann Isenseefilm die vereinbarte Vergütung für

die bereits erbrachten Leistungen sowie 30 Prozent des Wertes der noch nicht erbrachten

Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt

nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die

Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt Isenseefilm

vorbehalten. Entsprechendes gilt im Falle eines Rücktritts/ Kündigung seitens des Kunden

ohne wichtigen Grund.

5.3 Im Falle der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen

einer Partei ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen bzw. vom

Vertrag zurückzutreten. Abnahme im Falle der Vereinbarung einer Abnahme gelten die

nach- folgenden Regelungen:

Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/

oder den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben

ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass Isenseefilm dem Kunden alle Arbeitsergebnisse

vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.

Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so

wird wie folgt verfahren:

Der Kunde übergibt Isenseefilm eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme

hindernden Mängel.

Isenseefilm beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine

mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereit.

Der Kunde prüft sodann die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach

Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können. Der Kunde darf die Abnahme wegen

unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter

dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch Isenseefilm. Die

unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen. Der Kunde hat die

Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Anzeige der

Abnahmebereitschaft durch Isenseefilm zu erklären.

5.4 Wird ein festgesetzter Dreh kundenseitig abgesagt, fallen entsprechende Ausfallkosten an.

 

6. Gewährleistung

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen/Waren von Isenseefilm zu prüfen und Mängel

unverzüglich, spätestens aber 10 Tage nach Erhalt der Leistungen/Waren schriftlich per

Brief/ Email zu rügen. Die Mängelansprüche beschränken sich zunächst nach Ermessen

von Isenseefilm auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zeigt sich trotz sorgfältiger

Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Schlägt die

Nachbesserung nach angemessener Frist und nach mindestens zwei

Nachbesserungsversuchen fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die

Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ist eine Nachbesserung nachträglich nicht möglich

und ist diese von Isenseefilm nicht zu vertreten, kann der Kunde nur die Herabsetzung der

Vergütung verlangen.

6.2 Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen an den Leistungen oder

Reparaturen an den gelieferten Waren ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens

Isenseefilm durch den Kunden vorgenommen wurden.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Eigentum an den gelieferte Waren/Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung der

vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

 

8. Nutzungs- und Urheberrechte

8.1 Die Nutzungsrechte an allen von Isenseefilm oder von ihr beauftragten Dritten erbrachten

Arbeitsergebnissen – auch in elektronischer Form – verbleiben, sofern nicht ausdrücklich

etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich bei Isenseefilm.

8.2 Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets

nur für das konkrete Projekt. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich

beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches

Nutzungsrecht ausgestaltet sein. Änderungen von Arbeitsergebnissen von Isenseefilm

dürfen nur durch Isenseefilm vorgenommen werden.

8.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte an den Leistungen Dritter an den Kunden ist auf den

Umfang begrenzt, in dem diese durch Isenseefilm im Auftrage des Kunden erworben

werden. Sollte die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird

Isenseefilm den Kunden darauf hinweisen.

8.4 Der Kunde ist zur Nutzung der Arbeitsergebnisse nur für die nach dem Vertragvereinbarten

Zwecke berechtigt. In sich abgeschlossene Produktionen (Filmproduktion, Webdesign,

Multimediaproduktion etc.) stellen Gesamtwerke dar, welche ohne entsprechende

Vereinbarungen nicht in andere Produktionen integriert werden dürfen. Vervielfältigungen

oder Änderungen (auch durch Dritte) sind nur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung

von Isenseefilm zulässig.

8.5 Liefert der Kunde Isenseefilm zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte

Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien

oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde Isenseefilm über die erforderlichen

Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt Isenseefilm hinsichtlich

der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der

Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können.

Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von

abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechte. Sollten innerhalb eines

Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche

Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftragbestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person

verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt.

8.6 Der Kunde verpflichtet sich, Isenseefilm von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.

8.7 Nutzungsrechte für Paid Media sind nie Bestandteil der übertragenen Nutzungsrechte, sei

es für TV, Kino und Internet. Wenn diese übertragen werden, wird dies immer explizit

erwähnt.

 

9. Mitwirkungspflichten

9.1 Der Kunde unterstützt Isenseefilm bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die

Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt Isenseefilm jeweils rechtzeitig alle

zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Produkte und Materialien in

einem geeigneten Format und in entsprechender Menge und Qualität.

 

10. Haftung

10.1 Isenseefilm haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Lieferungen und

Leistungen von Dritten, die von Isenseefilm im Auftrag des Kunden beauftragt wurden,

wird keine Haftung übernommen; es sei denn, dass eine vorsätzliche oder grob-

fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung von Isenseefilm bei Auswahl und Überwachung der

Dritten gegeben ist.

10.2 Isenseefilm haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der

von ihr im Rahmen des Vertrages geplanten und/oder realisierten Medien. Wünscht der

Kunde eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch einen sachkundigen Dritten, so trägt er

die hierfür entstehenden Kosten.

Davon unabhängig ist es allein Sache des Kunden, die Verantwortung für die rechtliche

Zulässigkeit zu tragen. Dieser stellt Isenseefilm von allen eventuellen Ansprüchen frei.

10.3 Für termingerechte Ausführung haftet Isenseefilm nur, wenn der Kunde seinen

vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung,

nachgekommen ist.

10.4 Soweit Schäden durch Isenseefilm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht

werden, ist die Haftung auf 10 Prozent der vereinbarten Vergütung, höchstens auf Euro

20.000, begrenzt; bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

10.5 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und

Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt

der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den

vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

10.6 Die vorstehenden Regelungen und Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungs-

und Verrichtungsgehilfen von Isenseefilm.

 

11. Rechtskonformität

11.1 Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung von Isenseefilm ist die umfassende

rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität. Dies gilt

insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und

Nutzungsbedingungen bei Web- und Social Media Kampagnen. Isenseefilm empfiehlt

ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskonformität durch qualifizierte Rechtsberater

prüfen zu lassen.

11.2 Isenseefilm wird den Kunden auf für Isenseefilm erkennbare rechtliche Risiken bezüglich

des Inhalts und/oder Gestaltung geplanter Projekte hinweisen. Erachtet Isenseefilm eine

rechtliche Prüfung des Projekts durch einen qualifizierten Rechtsberater für erforderlich, so

wird diese rechtliche Prüfung nach Abstimmung mit dem Kunden auf dessen Kosten

durchgeführt. Besteht der Kunde entgegen dem Hinweis seitens Isenseefilm auf eine

Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet Isenseefilm nicht für

hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde Isenseefilm von

Ansprüchen Dritter frei.

12. Eigenwerbung

12.1 Isenseefilm ist berechtigt, ihre Arbeitsergebnisse zum Zwecke der Dokumentation oder

Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen und mit

dem Logo und dem Namen des Kunden zu werben.

12.2 Isenseefilm erhält das Recht nach Absprache mit dem Kunden dessen Namen sowie die

Art des für ihn durchgeführten Projekts als Referenz in allen Marketingunterlagen zu

erwähnen. Das gleiche Recht wird dem Kunden zugestanden.

12.3 Sollte Isenseefilm als Subunternehmer agieren, erklärt sich die Agentur bereit, dass

Isenseefilm sowohl mit Logo als auch mit Namen des Endkunden werben darf.

 

13. Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung

13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig alle Informationen, insbesondere

inhaltliche, technische und wirtschaftliche Informationen sowie Absichten, Erfahrungen,

Erkenntnisse, Konstruktionen und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung

erhalten, vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, vor dem Zugriff

Dritter zu schützen, nur für Zwecke im Rahmen des Vorhabens zu verwenden und nur an

solche Mitarbeiter oder Dritte weiterzugeben, die zur Einhaltung der Vertraulichkeit

verpflichtet sind, solange zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich

vereinbart worden ist.

13.2 Die Geheimhaltung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages.

13.3 Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden im Sinne des

Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

 

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verschiedenes

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist

ausgeschlossen.

14.2 Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Breisach. Isenseefilm ist jedoch auch

berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,

so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht.