Unsere AGBs.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Isensee Film GmbH (Stand 07/2018)
1. Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen
der Isensee Film GmbH – nachfolgend Isenseefilm genannt – und dem Kunden.
1.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten auch
dann, wenn der Kunde in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen
der Isenseefilm die vertraglich geschuldete Leistung ohne Vorbehalt annimmt. Eine
Abweichung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf einer schriftlichen
Bestätigung durch beide Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Diese
Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge und Auftragserweiterungen des
Kunden. Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichem Sondervermögen.
1.3 Änderungen dieser AGB teilt Isenseefilm dem Auftraggeber schriftlich oder per Email mit.
Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber gegenüber Isenseefilm nicht binnen
eines Monats nach Erhalt der Änderungen schriftlich widerspricht.
2. Angebot / Vertragsabschluss / Termine
2.1 Angebote von Isenseefilm erfolgen ausschließlich schriftlich und sind stets freibleibend.
2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (auch Erklärungen per Fax oder Email)
Auftragsbestätigung von Isenseefilm oder der Ausführung der Leistung von Seiten
Isenseefilm zustande. Nebenabreden, Zusagen und Zusicherungen bedürfen der
Schriftform.
2.3 Isenseefilm ist berechtigt, Teile der Leistung oder die gesamte Leistung durch Dritte
(Subunternehmer) erbringen zu lassen.
2.4 Vereinbarungen über eine verbindliche Leistungszeit müssen rechtzeitig erfolgen. Die
rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen, technischen und inhaltlichen
Fragen zwischen Isenseefilm und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm
obliegenden Verpflichtungen insbesondere Freigaben erfüllt hat. Der Zeitplan zur
Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird
entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende Emails werden
als ausreichend erachtet). Diese Zeitpläne werden Bestandteil dieses Vertrages.
2.5 Sofern Isenseefilm nicht rechtzeitig leisten kann, wird sie den Kunden umgehend
informieren. Haben Isenseefilm oder ihre Subunternehmer die
Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Betriebs- und
Verkehrsstörungen, Streiks, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, verlängert
sich die Leistungszeit angemessen. Kann Isenseefilm auch nach angemessener
Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch Isenseefilm berechtigt, vom
Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten.
2.6 Sollte Isenseefilm mehr als 14 Tage in Lieferverzug geraten, muss der Kunde eine Nachfrist
setzen, die mindestens weitere 14 Tage beträgt.
3. Leistungsänderungen
Änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistungen kann der
Kunde unter den folgenden Bedingungen verlangen:
3.1 Der Änderungswunsch gegenüber Isenseefilm hat schriftlich zu erfolgen und ist bei
vereinbarten Abnahmen nur bis zum Zeitpunkt der Abnahme möglich.
3.2 Isenseefilm wird den Änderungswunsch auf Umsetzbarkeit prüfen und dem Kunden ein
schriftliches Angebot unterbreiten, das Angaben zur Umsetzbarkeit und den damit
verbundenen Kosten nebst Änderungen des Zeitplans enthält. Dieses Angebot muss
ebenfalls wenigstens in Textform abgegeben werden.
3.3 Das Angebot von Isenseefilm muss vom Kunden schriftlich (z.B. durch übereinstimmende
Emails) angenommen werden. Isenseefilm wird während eines laufenden
Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen plan- mäßig
weiterführen, es sei denn der Kunde weist Isenseefilm schriftlich an, dass die Arbeiten bis
zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden
sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen
oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr
verwertbar wären, teilt Isenseefilm dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.
4. Vergütung / Preise / Zahlungsbedingungen
4.1 Die Angebotspreise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
4.2 Mehraufwendungen, die bedingt durch unrichtige Angaben des Kunden, nicht
termingerechter Freigaben des Kunden oder nicht termin- oder fachgerechter
Vorleistungen des Kunden bzw. von ihm beauftragter Dritter sowie durch Änderungs-
wünsche seitens des Kunden nach erfolgter Freigabe bzw. Teilabnahme entstehen, werden
dem Kunden nach den aktuellen Vergütungssätzen von Isenseefilm in Rechnung gestellt.
4.3 Fremdleistungen (z.B. Locationmieten, GEMA-Gebühren und
Künstlersozialversicherungsabgaben etc.) aus Aufträgen, welche Isenseefilm im Auftrag
des Kunden auf eigene Rechnung erteilt, werden mit einem prozentualen Aufschlag von 15
Prozent zzgl. Umsatzsteuer weiterberechnet.
4.4 Isenseefilm ist berechtigt – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen – dem
Kunden nach der Auftragserteilung einen Abschlag in Höhe von 40 Prozent der
Auftragssumme, sowie weitere angemessene Abschlagszahlungen in Höhe von 30 Prozent
nach Projektfortschritt und 30 Prozent nach Abnahme des Projekts in Rechnung zu stellen.
Davon unberührt ist Isenseefilm berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren
Erbringung in Rechnung zu stellen.
4.5 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, mit
Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt,
Anzahlungen werden nicht verzinst.
4.6 Bei Zahlungsverzug ist Isenseefilm berechtigt, unbeschadet weiter- gehender Ansprüche,
von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen (§288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.
Außerdem ist Isenseefilm berechtigt, nach vorheriger Fristsetzung mit
Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
4.7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
5. Verzug / Rücktritt / Kündigung
5.1 Nimmt der Kunde die Leistung/Ware trotz Fertigstellungserklärung von Isenseefilm ohne
wichtigen Grund nicht ab, so wird Isenseefilm nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
5.2 Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann Isenseefilm die vereinbarte Vergütung für
die bereits erbrachten Leistungen sowie 30 Prozent des Wertes der noch nicht erbrachten
Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt
nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die
Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt Isenseefilm
vorbehalten. Entsprechendes gilt im Falle eines Rücktritts/ Kündigung seitens des Kunden
ohne wichtigen Grund.
5.3 Im Falle der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
einer Partei ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen bzw. vom
Vertrag zurückzutreten. Abnahme im Falle der Vereinbarung einer Abnahme gelten die
nach- folgenden Regelungen:
Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/
oder den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben
ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass Isenseefilm dem Kunden alle Arbeitsergebnisse
vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.
Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.
Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so
wird wie folgt verfahren:
Der Kunde übergibt Isenseefilm eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme
hindernden Mängel.
Isenseefilm beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine
mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereit.
Der Kunde prüft sodann die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach
Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können. Der Kunde darf die Abnahme wegen
unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter
dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch Isenseefilm. Die
unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen. Der Kunde hat die
Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Anzeige der
Abnahmebereitschaft durch Isenseefilm zu erklären.
5.4 Wird ein festgesetzter Dreh kundenseitig abgesagt, fallen entsprechende Ausfallkosten an.
6. Gewährleistung
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen/Waren von Isenseefilm zu prüfen und Mängel
unverzüglich, spätestens aber 10 Tage nach Erhalt der Leistungen/Waren schriftlich per
Brief/ Email zu rügen. Die Mängelansprüche beschränken sich zunächst nach Ermessen
von Isenseefilm auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zeigt sich trotz sorgfältiger
Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Schlägt die
Nachbesserung nach angemessener Frist und nach mindestens zwei
Nachbesserungsversuchen fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die
Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ist eine Nachbesserung nachträglich nicht möglich
und ist diese von Isenseefilm nicht zu vertreten, kann der Kunde nur die Herabsetzung der
Vergütung verlangen.
6.2 Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen an den Leistungen oder
Reparaturen an den gelieferten Waren ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens
Isenseefilm durch den Kunden vorgenommen wurden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Eigentum an den gelieferte Waren/Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung der
vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
8. Nutzungs- und Urheberrechte
8.1 Die Nutzungsrechte an allen von Isenseefilm oder von ihr beauftragten Dritten erbrachten
Arbeitsergebnissen – auch in elektronischer Form – verbleiben, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich bei Isenseefilm.
8.2 Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets
nur für das konkrete Projekt. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich
beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches
Nutzungsrecht ausgestaltet sein. Änderungen von Arbeitsergebnissen von Isenseefilm
dürfen nur durch Isenseefilm vorgenommen werden.
8.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte an den Leistungen Dritter an den Kunden ist auf den
Umfang begrenzt, in dem diese durch Isenseefilm im Auftrage des Kunden erworben
werden. Sollte die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird
Isenseefilm den Kunden darauf hinweisen.
8.4 Der Kunde ist zur Nutzung der Arbeitsergebnisse nur für die nach dem Vertragvereinbarten
Zwecke berechtigt. In sich abgeschlossene Produktionen (Filmproduktion, Webdesign,
Multimediaproduktion etc.) stellen Gesamtwerke dar, welche ohne entsprechende
Vereinbarungen nicht in andere Produktionen integriert werden dürfen. Vervielfältigungen
oder Änderungen (auch durch Dritte) sind nur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung
von Isenseefilm zulässig.
8.5 Liefert der Kunde Isenseefilm zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte
Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien
oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde Isenseefilm über die erforderlichen
Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt Isenseefilm hinsichtlich
der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der
Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können.
Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von
abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechte. Sollten innerhalb eines
Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche
Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftragbestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person
verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt.
8.6 Der Kunde verpflichtet sich, Isenseefilm von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
8.7 Nutzungsrechte für Paid Media sind nie Bestandteil der übertragenen Nutzungsrechte, sei
es für TV, Kino und Internet. Wenn diese übertragen werden, wird dies immer explizit
erwähnt.
9. Mitwirkungspflichten
9.1 Der Kunde unterstützt Isenseefilm bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die
Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt Isenseefilm jeweils rechtzeitig alle
zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Produkte und Materialien in
einem geeigneten Format und in entsprechender Menge und Qualität.
10. Haftung
10.1 Isenseefilm haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Lieferungen und
Leistungen von Dritten, die von Isenseefilm im Auftrag des Kunden beauftragt wurden,
wird keine Haftung übernommen; es sei denn, dass eine vorsätzliche oder grob-
fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung von Isenseefilm bei Auswahl und Überwachung der
Dritten gegeben ist.
10.2 Isenseefilm haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der
von ihr im Rahmen des Vertrages geplanten und/oder realisierten Medien. Wünscht der
Kunde eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch einen sachkundigen Dritten, so trägt er
die hierfür entstehenden Kosten.
Davon unabhängig ist es allein Sache des Kunden, die Verantwortung für die rechtliche
Zulässigkeit zu tragen. Dieser stellt Isenseefilm von allen eventuellen Ansprüchen frei.
10.3 Für termingerechte Ausführung haftet Isenseefilm nur, wenn der Kunde seinen
vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung,
nachgekommen ist.
10.4 Soweit Schäden durch Isenseefilm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
werden, ist die Haftung auf 10 Prozent der vereinbarten Vergütung, höchstens auf Euro
20.000, begrenzt; bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
10.5 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und
Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt
der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den
vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
10.6 Die vorstehenden Regelungen und Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen von Isenseefilm.
11. Rechtskonformität
11.1 Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung von Isenseefilm ist die umfassende
rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität. Dies gilt
insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und
Nutzungsbedingungen bei Web- und Social Media Kampagnen. Isenseefilm empfiehlt
ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskonformität durch qualifizierte Rechtsberater
prüfen zu lassen.
11.2 Isenseefilm wird den Kunden auf für Isenseefilm erkennbare rechtliche Risiken bezüglich
des Inhalts und/oder Gestaltung geplanter Projekte hinweisen. Erachtet Isenseefilm eine
rechtliche Prüfung des Projekts durch einen qualifizierten Rechtsberater für erforderlich, so
wird diese rechtliche Prüfung nach Abstimmung mit dem Kunden auf dessen Kosten
durchgeführt. Besteht der Kunde entgegen dem Hinweis seitens Isenseefilm auf eine
Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet Isenseefilm nicht für
hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde Isenseefilm von
Ansprüchen Dritter frei.
12. Eigenwerbung
12.1 Isenseefilm ist berechtigt, ihre Arbeitsergebnisse zum Zwecke der Dokumentation oder
Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen und mit
dem Logo und dem Namen des Kunden zu werben.
12.2 Isenseefilm erhält das Recht nach Absprache mit dem Kunden dessen Namen sowie die
Art des für ihn durchgeführten Projekts als Referenz in allen Marketingunterlagen zu
erwähnen. Das gleiche Recht wird dem Kunden zugestanden.
12.3 Sollte Isenseefilm als Subunternehmer agieren, erklärt sich die Agentur bereit, dass
Isenseefilm sowohl mit Logo als auch mit Namen des Endkunden werben darf.
13. Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung
13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig alle Informationen, insbesondere
inhaltliche, technische und wirtschaftliche Informationen sowie Absichten, Erfahrungen,
Erkenntnisse, Konstruktionen und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung
erhalten, vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, vor dem Zugriff
Dritter zu schützen, nur für Zwecke im Rahmen des Vorhabens zu verwenden und nur an
solche Mitarbeiter oder Dritte weiterzugeben, die zur Einhaltung der Vertraulichkeit
verpflichtet sind, solange zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich
vereinbart worden ist.
13.2 Die Geheimhaltung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages.
13.3 Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verschiedenes
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
14.2 Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Breisach. Isenseefilm ist jedoch auch
berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,
so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht.